Das
vorliegende
Richtpreisverzeichnis
hat
den
Zweck
in
einheitlicher
Weise
die
erforderten
Leistungen
aller
auszuführenden
öffentlichen
Bauarbeiten
im
Hochbau
innerhalb
der
Provinz
Bozen
vorzugeben.
Die
angeglichenen
Preise
haben
einen
durchschnittlichen
Informationscharakter
und
als
solche
sollten
sie
auch
Verwendung
finden,
wobei
sie
sich
auf
die
gängigsten
Einheitspreise
für
Bauarbeiten
im
Hochbau
von
Baulichkeiten
mittlerer
Größe
und
durchschnittlichen
Schwierigkeitsgrad,
für
Bauarbeiten
von
Außenanlagen
und
Baugrunderschließungen
beziehen.
Die
Ausarbeitung
der
Kostenschätzung
der
einzelnen
Projekte
muss
sich
an
den
durchschnittlichen
Preisen
des
Richtpreisverzeichnisses
orientieren.
Die
Preise
einzelner
Positionen
können
mit
Begründung
des
Projektanten
fallweise
abgeändert
werden
(z.B.
auf
Grund
großer
Mengen,
idealer
Logistik,
bei
außergewöhnlichen
Bausituationen
oder
besonderer
Ausführungsschwierigkeiten,
bei
Bauvorhaben,
bei
denen
keine
Baustellen
errichtet
und
keine
Baugeräte
eingesetzt
werden
können,
oder
bei
Bauvorhaben
schwer
zugänglicher
Ortschaften,
usw.)
Das
Preisverzeichnis
ist
in
Kategorien
unterteilt.
Die
erste
Kategorie
bezieht
sich
auf
die
Grundpreise
der
angeführten
Bauleistungen
und
umfasst
Stundenlöhne,
Mieten
für
Baugeräte,
Transport-
und
Baustoffkosten.
Die
Kategorien
2
bis
18
umfassen
die
Bauleistungen
in
den
einzelnen
Bereichen.
Die
Einheitspreise
der
einzelnen
Arbeitsleistungen
beinhalten
alle
Spesen
der
Baustelle,
unter
Berücksichtigung
der
geltenden
Normen
bezüglich
den
gesetzlichen
Sicherheitskosten.
Gemäß
Rundschreiben
vom
29.08.2006
Provinz
Bozen
Abteilung
11
(nr.
prot.
11.5
7350)
sind
die
gesetzlichen
Sicherheitskosten
(allgemeine)
im
fixen
Ausmaß
von
1%
in
den
einzelnen
Einheitspreisen
gemäß
dem
Richtpreisverzeichnis
und
in
der
abgefassten
Kostenberechnung
inbegriffen.
Der
Unternehmer
verpflichtet
sich,
die
genannten
Beträge
für
Sicherheitsmaßnahmen
auf
der
Baustelle,
auszugeben.
Die
Preise
gelten
auch
dann,
wenn
der
Auftragnehmer
für
gewisse
Leistungen
Fremdleistungen
in
Anspruch
nehmen
muß.
Die
Preise
dieser
Ausgabe
wurden
im
Zeitraum
von
September
bis
Oktober
2016
erhoben.
Zur
Preisfestsetzung
2017
der
Hochbau
und
Tiefbauarbeiten
werden
die
minimalen
Umwelt
Kriterien
(CAM),
laut
Ministerial
Dekret
vom
24.12.2015
wie
im
Amtsblatt
allgemeine
Serie
Nr.
16
vom
21.01.2016,
Ministerial
Dekret
vom
24.05.2016
wie
im
Amtsblatt
allgemeine
Serie
Nr.
131
vom
07.06.2016
und
darauf
folgenden
Änderungen
nicht
berücksichtigt.
Die
MwSt.
ist
in
den
Preisen
nicht
enthalten