Das vorliegende Richtpreisverzeichnis hat den Zweck in einheitlicher Weise die erforderten Leistungen aller auszuführenden öffentlichen Bauarbeiten im Hochbau innerhalb der Provinz Bozen vorzugeben. Die angeglichenen Preise haben einen durchschnittlichen Informationscharakter und als solche sollten sie auch Verwendung finden, wobei sie sich auf die gängigsten Einheitspreise für Bauarbeiten im Hochbau von Baulichkeiten mittlerer Größe und durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad, für Bauarbeiten von Außenanlagen und Baugrunderschließungen beziehen.
Die Ausarbeitung der Kostenschätzung der einzelnen Projekte muss sich an den durchschnittlichen Preisen des Richtpreisverzeichnisses orientieren, welche der Größe der einzelnen Vergabe wie folgt angepasst werden:
Arbeiten bis 200.000 €: Anwendung der durchschnittlichen gültigen Richtpreise für Hochbauarbeiten
Bauvorhaben über 200.000 € bis 1.000.000 €: Es können bis zu 5% niedrigere Preise als die durchschnittlichen Richtpreise verwendet werden
Bauvorhaben zwischen 1.000.000 € und dem EU-Schwellenwert: Es können bis zu 10% niedrigere Preise als die durchschnittlichen Richtpreise verwendet werden
Bauvorhaben zwischen dem EU-Schwellenwert und 20.000.000 €: Es können bis zu 20% niedrigere Preise als die durchschnittlichen Richtpreise verwendet werden
Bauvorhaben zwischen 20.000.000 € und 30.000.000 €: Es können bis zu 30% niedrigere Preise als die durchschnittlichen Richtpreise verwendet werden
Bei außergewöhnlichen Bausituationen (Bauvorhaben, bei denen keine Baustellen errichtet und keine Baugeräte eingesetzt werden können, oder bei Bauvorhaben schwer zugänglicher Ortschaften) ist es notwendig, die jeweiligen Einheitspreise, je nach Situation und örtlicher Gegebenheit zu ermitteln.
Die Preise beziehen sich auf "normale" Leistungen mit mittleren Marktpreisen, im Falle besonderer Ausführungsschwierigkeiten, kann eine Preiserhöhung aufgrund besonderer Gegebenheiten erfolgen.
Das Preisverzeichnis ist in Kategorien unterteilt. Die erste Kategorie bezieht sich auf die Grundpreise der angeführten Bauleistungen und umfasst Stundenlöhne, Mieten für Baugeräte, Transport- und Baustoffkosten. Die Kategorien 2 bis 18 umfassen die Bauleistungen in den einzelnen Bereichen.
Die Einheitspreise der einzelnen Arbeitsleistungen beinhalten alle Spesen der Baustelle, unter Berücksichtigung der geltenden Normen bezüglich den gesetzlichen Sicherheitskosten.
Gemäß Rundschreiben vom 29.08.2006 Provinz Bozen Abteilung 11 (Nr. Prot. 11.5 7350) sind die gesetzlichen Sicherheitskosten (allgemeine) im fixen Ausmaß von 1% in den einzelnen Einheitspreisen gemäß dem Richtpreisverzeichnis und in der abgefassten Kostenberechnung inbegriffen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, die genannten Beträge für Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle, auszugeben.
Die Preise gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer für gewisse Leistungen Fremdleistungen in Anspruch nehmen muss.
Die Preise dieser Ausgabe wurden im Zeitraum von August bis September 2010 erhoben.
Die MwSt. ist in den Preisen nicht enthalten.