Jahresbericht zur Luftqualität 2015

URL: https://data.civis.bz.it/it/dataset/ad4cf523-5197-4dec-941e-e909ad063d1a/resource/1877ec07-7bd3-44b8-9a02-423416a71db4/download/480438datenausarbeitung2015itde.pdf

Der Jahresbericht der Luftmessdaten stellt die Grundlage der Beurteilung der Luftqualität in Südtirol dar.

Im Bericht werden die an den ortsfesten Luftmessstationen erfassten Werte mit den im Dekret des Landeshauptmanns Nr. 37/2011 angeführten Grenzwerte, Zielwerte und kritischen Werte, verglichen. Das Dekret regelt die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in Südtirol und setzt die Bestimmungen der europäischen und staatlichen Normen (gv.D. Nr.155/2010) um.

Im Jahresbericht werden die gemessenen Luftwerte mit folgenden Werten aus dem DLH Nr. 37/2011 verglichen: •Werte zum Schutz der Gesundheit (Anhang A – erster Teil) •Werte zum Schutz der Vegetation (Anhang A – zweiter Teil) •Schwellenwerte des Aktionsplans (Anhang B)

Die gemessenen Parameter werden als Jahresmittelwerte, Tages- oder Stundenmittelwerte oder als Anzahl von Überschreitungen angegeben.

Jahresbericht- Definition der Richtwerte

Begriffsbestimmungen laut Artikel 2, Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

Grenzwert: ist ein Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, [einschließlich der besten verfügbaren Techniken*], mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss und danach nicht überschritten werden darf;

Zielwert: ist ein Wert, der mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, und der soweit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum eingehalten werden muss;

kritischer Wert: ist ein aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegter Wert, dessen Überschreitung unmittelbare schädliche Auswirkungen für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige Pflanzen oder natürliche Ökosysteme, aber nicht für den Menschen haben kann;

Alarmschwelle: ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt besteht und bei dem die Mitgliedstaaten unverzüglich Maßnahmen ergreifen müssen;

Informationsschwelle: ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht und bei dem unverzüglich geeignete Informationen erforderlich sind;

  • gv. D. 155/2010
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